Deutschland
Cannabisgesetz (CanG), seit 1. April 2024
Anbauen und blühen lassen ist erlaubt — mit festen Obergrenzen.
3Pflanzen
blühend, gleichzeitig
50g
Eigenvorrat zu Hause
25g
mitführen in der Öffentlichkeit
- Erwachsene ab 18 Jahren.
- Anbau nur in der eigenen Wohnung oder auf dem eigenen Grundstück.
- Die Pflanzen müssen vor dem Zugriff Minderjähriger und Dritter geschützt sein.
- Erwerb von Stecklingen und Samen ist legal.
- Unentgeltliche Weitergabe an Erwachsene bis 25 g.
- Für den gemeinsamen Anbau gelten in Anbauvereinigungen eigene Regeln.