Drei Länder,
drei Rechtslagen

Wir liefern nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz. Was du dort jeweils darfst, unterscheidet sich erheblich — hier nebeneinander.

Deutschland

Cannabisgesetz (CanG), seit 1. April 2024

Anbauen und blühen lassen ist erlaubt — mit festen Obergrenzen.

3Pflanzen

blühend, gleichzeitig

50g

Eigenvorrat zu Hause

25g

mitführen in der Öffentlichkeit

  • Erwachsene ab 18 Jahren.
  • Anbau nur in der eigenen Wohnung oder auf dem eigenen Grundstück.
  • Die Pflanzen müssen vor dem Zugriff Minderjähriger und Dritter geschützt sein.
  • Erwerb von Stecklingen und Samen ist legal.
  • Unentgeltliche Weitergabe an Erwachsene bis 25 g.
  • Für den gemeinsamen Anbau gelten in Anbauvereinigungen eigene Regeln.

Österreich

Suchtmittelgesetz (SMG)

Anbauen ja — blühen lassen nein.

0,3% THC

Grenze für CBD-Produkte

  • Stecklinge und Samen sind als Zierpflanzen legal erhältlich.
  • Der Anbau ist erlaubt, solange die Pflanzen nicht zur Blüte gebracht werden.
  • Ernte und Konsum von THC-Cannabis sind illegal.
  • CBD-Produkte unter 0,3 % THC gelten als Aromaprodukte.

Schweiz

Betäubungsmittelgesetz (BetmG)

Unter 1 % THC legal, darüber eine Grauzone.

1% THC

Grenzwert, höher als in der EU

  • Samen und Stecklinge sind legal erhältlich.
  • CBD-Cannabis unter 1 % THC ist verkaufsfähig.
  • Eigenanbau über 1 % THC ist rechtlich nicht eindeutig geregelt; einzelne Kantone tolerieren ihn.
  • In Zürich, Basel, Bern und Lausanne laufen Pilotprojekte zum regulierten Verkauf.

Das ist keine Rechtsberatung.

Wir geben den Stand wieder, wie wir ihn kennen. Gesetze ändern sich, und in Österreich und der Schweiz unterscheidet sich die Auslegung zusätzlich nach Bundesland beziehungsweise Kanton. Wenn es für dich darauf ankommt, frag jemanden, der dafür haftet.